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Immobilienmakler: KI-Offenlegungspflichten sind da – Entspricht Ihr Marketing den Vorgaben?

Jessica Becker
Jessica BeckerJul 2, 20265 min read
Eine Welle neuer Offenlegungspflichten für KI erfasst die Immobilienbranche, und Maklerunternehmen beginnen zu handeln. Douglas Elliman wurde kürzlich zu einem der ersten großen Unternehmen, das eine verbindliche, unternehmensweite Richtlinie für KI-Inhalte eingeführt hat — mit der Vorgabe, dass alle Makler klare Hinweise hinzufügen müssen, sobald Werbe- oder Marketingmaterialien digital veränderte oder KI-generierte Inhalte enthalten. Unabhängig davon, ob Ihr Maklerunternehmen bereits eine solche Richtlinie angekündigt hat oder Sie der Entwicklung einen Schritt voraus sein möchten, bleibt die Frage dieselbe: Hält Ihr aktuelles Marketing diesen Anforderungen stand? Die kurze Antwort lautet für die meisten Makler: ja — mit ein paar einfachen Anpassungen. Im Folgenden erfahren Sie, was diese Richtlinien in der Regel abdecken, wie die Funktionen von BIGVU zu den Anforderungen passen und wie Sie bei Bedarf genau die konformen Hinweise zu Ihren Inhalten hinzufügen.

Warum Maklerhäuser KI-Offenlegungsrichtlinien einführen

Das ist nicht nur ein Thema von Douglas Elliman. Neue Gesetze in mehreren Bundesstaaten schreiben inzwischen vor, dass Verbraucher klar darüber informiert werden müssen, wenn Bilder oder Personen in Werbeanzeigen nicht real sind oder wesentlich verändert wurden. KI-generierte Fotos, virtuelles Staging, digitale Avatare und synthetische Hintergründe sind allesamt wirkungsvolle Marketinginstrumente — aber Käufer und Mieter haben ein Recht darauf zu wissen, wenn das, was sie sehen, keine wahrheitsgetreue Darstellung der Realität ist. Unternehmen, die sich jetzt proaktiv darauf einstellen, vermeiden Compliance-Risiken und schaffen dabei zugleich mehr Vertrauen bei ihren Kunden.
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Was typischerweise offengelegt werden muss

Richtlinien wie die von Douglas Elliman ziehen eine klare Grenze zwischen Inhalten, die die Realität wesentlich verändern, und solchen, die sie lediglich verbessern.

Offenlegung ist erforderlich für:

  • Digital bearbeitete Immobilienbilder (über grundlegende Helligkeits- oder Farbkorrekturen hinaus)
  • KI-generierte Bilder, die in Exposés oder Anzeigen verwendet werden
  • Virtuell eingerichtete Fotos — bei denen Möbel oder Einrichtungsgegenstände digital hinzugefügt oder entfernt wurden
  • Jegliche Bearbeitungen, die verändern, wie eine Immobilie tatsächlich aussieht
  • KI-generierte Menschen, die in der Werbung verwendet werden
  • Digital veränderte Personen, die nicht real sind

Keine Offenlegung erforderlich für:

  • Grundlegende Farbkorrekturen sowie Anpassungen von Helligkeit oder Kontrast
  • Kleine Retuschen, die weder die Immobilie noch die Personen auf dem Foto verändern

Eine einfache Faustregel: Wenn ein Käufer die Immobilie betritt und feststellt, dass sie anders aussieht als in Ihrem Marketing, dann benötigt dieser Inhalt wahrscheinlich einen Hinweis.

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BIGVU-Funktionen: Was enthalten ist und was nicht

Die meisten BIGVU-Funktionen, die Agenten täglich nutzen, sind von diesen Richtlinien völlig unberührt. Hier ist die vollständige Übersicht:

Erfordert einen Hinweis:

  • KI-Influencer / KI-Sprechendes Foto — KI-generierte Menschen sind ausdrücklich abgedeckt. Offenlegen, dass der/die Präsentierende keine echte Person ist.
  • KI-B-Roll — KI-generierte Bilder, die im Immobilienmarketing verwendet werden, benötigen einen Hinweis.
  • Hintergrundersetzung mit einer anderen Immobilie — Wenn Ihr virtueller Hintergrund eine Immobilie zeigt, die nicht real ist, fügen Sie einen Disclaimer hinzu.
  • KI-Digitale Zwillinge — Grauzone. Vor der Nutzung in Listing-Inhalten mit Ihrer Agentur abstimmen.

Kein Hinweis erforderlich:

  • Teleprompter — Nur eine Lesehilfe. Es wird nichts Visuelles verändert.
  • Auto-Untertitel / Untertitel — Textüberlagerung auf echtem Video. Keine Bildmanipulation.
  • VoiceMate — KI-Lead-Concierge, der mit Fakten antwortet. Kein visueller Inhalt.
  • Video-E-Mail — Sie haben live aufgenommen. Das Vorschaubild stammt aus Ihrem tatsächlichen Video.
  • FotoTale — KI-Immobilienvideos — Erstellt aus echten MLS-Fotos (Zillow/Realtor.com). Keine KI-generierten Bilder.
  • KI-Drehbuchautor — Nur schriftliche Inhalte. Beeinflusst das Visuelle nicht.
  • KI-Videozuschnitt & -Bearbeitung — Standardbearbeitung. Gezeigt wird, was gefilmt wurde.
  • Logo- / Branding-Overlays — Stellt weder die Immobilie noch Personen falsch dar.
  • Helligkeit, Kontrast & Farbkorrektur — Von nahezu jeder KI-Hinweispflicht ausdrücklich ausgenommen.
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So fügen Sie Disclaimer in BIGVU hinzu – inklusive fertiger Formulierungen

BIGVU macht es einfach, konform zu bleiben. Sie haben zwei einfache Optionen:

Methode 1 — In Ihr Skript einfügen Öffnen Sie Ihr Skript im BIGVU-Teleprompter und fügen Sie Ihren Hinweis am Anfang oder Ende hinzu, dann nehmen Sie wie gewohnt auf. Der Haftungsausschluss wird so Teil des Videos. Am besten geeignet für KI-Avatar-Videos und KI-generierte Hintergründe.

Methode 2 — In die Beitragsbeschreibung oder Angebotsbeschreibung einfügen Wenn Sie über den Social-Media-Planer von BIGVU teilen, fügen Sie den Hinweis in die Beitragsbeschreibung oder die Angebotsnotizen ein. Funktioniert gut für virtuell inszenierte Fotos oder KI-generierte Vorschaubilder.

Infographic on AI disclosure policies for real estate agents with step-by-step BIGVU disclaimer methods and compliance tips

Vorformulierte Haftungsausschluss-Texte

Für KI-Avatar-Videos: „Die präsentierende Person in diesem Video wurde mithilfe von KI generiert und ist keine reale Person.“ Für KI-generierte Hintergründe: „Der in diesem Video gezeigte Hintergrund wurde mithilfe von KI generiert und stellt nicht die tatsächliche Immobilie dar.“ Für virtuell eingerichtete Fotos: „Dieses Bild wurde digital verändert. Die gezeigten Möbel dienen nur zur Veranschaulichung und sind nicht Bestandteil der Immobilie. Die Originalbilder finden Sie unter: [Link]“ Für jedes wesentlich veränderte Bild: „Dieses Bild wurde digital verändert. Die ursprüngliche, unbearbeitete Version ist auf Anfrage erhältlich.“
Vorformulierte Haftungsausschluss-Texte
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