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Immobilienmakler: KI-Offenlegungspflichten sind da – Entspricht Ihr Marketing den Vorgaben?

Jessica Becker
Jessica BeckerApr 19, 20264 min read
Eine Welle neuer Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit KI erfasst die Immobilienbranche, und Maklerunternehmen beginnen zu reagieren. Douglas Elliman war kürzlich eines der ersten großen Unternehmen, das eine verpflichtende, unternehmensweite KI-Inhaltsrichtlinie eingeführt hat – alle Makler müssen nun deutlich kennzeichnen, wenn Werbe- oder Marketingmaterialien digital verändert oder KI-generiert wurden. Egal, ob Ihr Maklerunternehmen bereits eine solche Richtlinie angekündigt hat oder Sie der Entwicklung voraus sein möchten, die Frage bleibt dieselbe: Entspricht Ihr aktuelles Marketing den Anforderungen? Für die meisten Makler lautet die kurze Antwort: Ja – mit ein paar einfachen Anpassungen. Hier erfahren Sie, was diese Richtlinien in der Regel abdecken, wie die Funktionen von BIGVU auf die Anforderungen abgestimmt sind und wie Sie bei Bedarf konforme Hinweise zu Ihren Inhalten hinzufügen.

Warum Maklerhäuser KI-Offenlegungsrichtlinien einführen

Das betrifft nicht nur Douglas Elliman. Neue Gesetze in mehreren Bundesstaaten verlangen nun, dass Verbraucher klar darüber informiert werden, wenn Bilder oder Personen in Werbeanzeigen nicht echt sind oder wesentlich verändert wurden. KI-generierte Fotos, virtuelle Inszenierungen, digitale Avatare und synthetische Hintergründe sind allesamt wirkungsvolle Marketinginstrumente – doch Käufer und Mieter haben ein Recht darauf zu wissen, wenn das, was sie sehen, keine echte Darstellung der Realität ist. Unternehmen, die sich jetzt darauf einstellen, vermeiden nicht nur Compliance-Risiken, sondern stärken auch das Vertrauen ihrer Kunden.
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Was typischerweise offengelegt werden muss

Richtlinien wie die von Douglas Elliman ziehen eine klare Grenze zwischen Inhalten, die die Realität wesentlich verändern, und solchen, die sie lediglich verschönern. Offenlegungen sind erforderlich für: - Digital veränderte Immobilienbilder (über grundlegende Helligkeits- oder Farbkorrekturen hinaus) - KI-generierte Bilder, die in Inseraten oder Werbeanzeigen verwendet werden - Virtuell inszenierte Fotos – bei denen Möbel oder Einrichtungsgegenstände digital hinzugefügt oder entfernt wurden - Jegliche Bearbeitungen, die das tatsächliche Aussehen einer Immobilie verändern - KI-generierte Menschen, die in der Werbung eingesetzt werden - Digital bearbeitete Personen, die nicht real sind Keine Offenlegung erforderlich für: - Grundlegende Farbkorrekturen, Helligkeits- oder Kontrasteinstellungen - Kleine Retuschen, die die Immobilie oder die Personen auf dem Foto nicht verändern Eine einfache Faustregel: Wenn ein Käufer die Immobilie betritt und feststellt, dass sie anders aussieht als in Ihrer Werbung, benötigt dieser Inhalt wahrscheinlich einen Hinweis.
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BIGVU-Funktionen: Was enthalten ist und was nicht

Die Mehrheit der BIGVU-Funktionen, die Agenten täglich nutzen, ist von diesen Richtlinien völlig unberührt. Hier ist die vollständige Übersicht: **Erfordert einen Hinweis:** - **KI-Influencer / KI-Sprechendes Foto** — KI-generierte Menschen sind ausdrücklich abgedeckt. Weisen Sie klar darauf hin, dass der Moderator keine echte Person ist. - **KI-B-Roll** — Bei KI-generierten Bildern, die im Immobilienmarketing verwendet werden, ist ein Hinweis erforderlich. - **Hintergrundersetzung mit einer anderen Immobilie** — Wenn Ihr virtueller Hintergrund eine Immobilie zeigt, die nicht real ist, fügen Sie einen entsprechenden Hinweis hinzu. - **KI-Digitale Zwillinge** — Grauzone. Klären Sie vor der Verwendung in Listing-Inhalten mit Ihrer Maklerfirma ab. **Kein Hinweis erforderlich:** - **Teleprompter** — Dient nur als Lesehilfe. Es wird nichts Visuelles verändert. - **Automatische Untertitel / Untertitel** — Textüberlagerung auf echtem Video. Keine Bildmanipulation. - **VoiceMate** — KI-Lead-Concierge, der mit Fakten antwortet. Kein visueller Inhalt. - **Video-E-Mail** — Sie haben live aufgenommen. Das Vorschaubild stammt aus Ihrem tatsächlichen Video. - **FotoTale — KI-Immobilienvideos** — Erstellt aus echten MLS-Fotos (Zillow/Realtor.com). Keine KI-generierten Bilder. - **KI-Drehbuchautor** — Nur schriftliche Inhalte. Beeinflusst das Visuelle nicht. - **KI-Videozuschnitt & -bearbeitung** — Standardbearbeitung. Gezeigt wird, was gefilmt wurde. - **Logo- / Branding-Overlays** — Stellt weder die Immobilie noch Personen falsch dar. - **Helligkeits-, Kontrast- & Farbkorrektur** — In praktisch jeder KI-Hinweispflicht ausdrücklich ausgeschlossen.
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So fügen Sie Disclaimer in BIGVU hinzu – inklusive fertiger Formulierungen

BIGVU macht es einfach, konform zu bleiben. Sie haben zwei einfache Optionen: Methode 1 — Integrieren Sie den Hinweis in Ihre Aufnahme Öffnen Sie Ihr Skript im BIGVU-Teleprompter und fügen Sie Ihren Hinweis am Anfang oder Ende hinzu, dann nehmen Sie wie gewohnt auf. Der Haftungsausschluss wird so Teil des Videos. Am besten geeignet für KI-Avatar-Videos und KI-generierte Hintergründe. Methode 2 — Fügen Sie den Hinweis zur Beitragsbeschreibung oder Angebotsbeschreibung hinzu Wenn Sie über den Social-Media-Planer von BIGVU teilen, fügen Sie den Hinweis in die Beitragsbeschreibung oder die Angebotsnotizen ein. Funktioniert gut für virtuell inszenierte Fotos oder KI-generierte Vorschaubilder.
Infographic on AI disclosure policies for real estate agents with step-by-step BIGVU disclaimer methods and compliance tips

Vorformulierte Haftungsausschluss-Texte

Für KI-Avatar-Videos: „Die präsentierende Person in diesem Video ist KI-generiert und keine echte Person.“ Für KI-generierte Hintergründe: „Der in diesem Video gezeigte Hintergrund ist KI-generiert und stellt nicht die tatsächliche Immobilie dar.“ Für virtuell eingerichtete Fotos: „Dieses Bild wurde digital bearbeitet. Die abgebildeten Möbel dienen nur zu Illustrationszwecken und sind nicht im Lieferumfang der Immobilie enthalten. Originalbilder finden Sie unter: [Link]“ Für jedes wesentlich bearbeitete Bild: „Dieses Bild wurde digital bearbeitet. Die unbearbeitete Originalversion ist auf Anfrage erhältlich.“
Infographic highlighting the launch of the new BIGVU website with modern design and enhanced features
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